Ein erworbenes Kontrollschild konnte bis zum heutigen Zeitpunkt im Todesfall nur den direkten Erben vermacht werden. Wenn es keine gab, ging die Nummer zurück an den Kanton. Dies hat die Regierung nun geändert.

Vor drei Jahren wurde die Autonummer «ZG 10» für stolze 233’000 Franken ersteigert. Sollte jedoch der hoffentlich noch immer glückliche Besitzer das Zeitliche Segnen, hätte er bis vergangene Woche das teuer erworbene Stück Metall nur in gerader Linie vererben können. Eine Tante, Neffe oder Freundin wären leer ausgegangen, auch wenn der verstorbene Besitzer dies so im Testament festgesetzt hätte. Ein solches Weitergeben ausserhalb der direkten Erblinie war nur zu Lebzeiten möglich.

Neu hat die Zuger Regierung beschlossen, dass ab dem 19. Dezember Besitzer ihre Kontrollschilder mit einem Eintrag im Testament jeder von ihnen gewünschte Person vererben können. Gibt es kein entsprechendes Dokument, haben auch die direkten Erben die Möglichkeit, das Kontrollschild nach eigenem Gutdünken weiterzugeben. Allerdings muss diese innert eines Jahres wieder im Kanton Zug eingelöst werden, ansonsten geht sie zurück an das Strassenverkehrsamt.

(Bild: Stefan Kaiser Steinhausen, 12. Februar 2018)

Zuger Zeitung, 28 Dezember 2020