Der Bundesrat hat letzten Freitag beschlossen, dass künftig der Auto-Lernfahrausweis bereits mit dem Alter von 17 Jahren beantragt werden kann. Wer jedoch den Lernfahrausweis vor 20 beantragt, muss neuerdings eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen.

Je mehr Fahrten in Begleitung stattfinden, umso mehr reduziert sich das Unfallrisiko nach bestanderen praktischer Prüfung. Der Bundesrat verspricht sich dadurch mehr Verkehrssicherheit.
Zudem wurden die Vorschriften zur Weiterbildung angepasst. Neu dauert diese künftig nur noch einen anstatt zwei Tage. Der Siebenstündige Kurs muss jedoch in dem ersten Jahr nach der praktischen Führerprüfung absolviert werden. Fokus wird darin zum Beispiel auf die Vollbremsung gelegt, ein Manöver, welches im üblichen Verkehrsalltag kaum geprobt oder geprüft wird. Das energieeffiziente Fahren kann an einem Simulator geübt werden.
Jungendlichen mit den Jahrgängen 2001 und 2002, welche nicht ein Jahr bis zur Autoprüfung warten wollen, empfehlen wir den Lernfahrausweis noch vor dem 31. Dezember 2020 zu beantragen.
Neue Regelungen für Motorräder
Verkehrskunde Kurse gelten neuerdings grundsätzlich unbefristet. Bis anhin waren diese innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erhalt des Führerscheins abzulegen. Die Beschränkung für das Automatik Getriebe wurde auch aufgehoben. Wer die Prüfung mit einem Automaten absolviert, darf nachher nach belieben Automatik oder Manuell fahren.
Motorräder bis 125 cm3 dürfen neu schon ab 16 Jahren gefahren werden, aktuell liegt das Mindestalter dafür bei 18 Jahren. Der Bundesrat harmoniert damit die Schweizer Vorschriften mit dem EU-Recht. Bereits ab 15 Jahren dürfen Kleinmotorräder bis 50 cm3 gefahren werden, welche nicht schneller als 45 Km/h fahren.
Hingegen wird die direkte Ausbildung für leistungsstärkere Motorräder von dem Bundesrat verboten. Wer diese Ausbildung künftig absolvieren möchte, muss zuerst zwei Jahre ein Motorrad mit weniger als 35 kW Leistung fahren. Ausgenommen davon sind Personen, welche für ihre berufliche Tätigung auf ein solches Motorrad angewiesen sind.
Die Neuregelung der Weiterbildung tritt 2020 in Kraft, das Mindestalter von 17 Jahren für den Lernfahrausweis und die neuen Vorschriften für Motorräder 2021.